Für neue Maßstäbe im Klima­schutz

Ihr innovativer Partner für maximale Recyclingeffizienz & Ressourcenschonung.

Wissenswertes

Saubermacher Recycling wieder in Betrieb

Spezielle Sicherheitscontainer mit Aerosollöschsystemen sowie engmaschige Kontrollen mit Wärmebildkameras am gesamten Ge­lände erhöhen ab sofort die Sicherheit am Batteriestandort. In Abstimmung mit den Behörden sortiert und verwertet das Un­ter­neh­men seit KW 46 wieder gemischte Haushalts- und Industriebatterien in Offenbach. Weitere Maßnahmen zur Brandvor­sor­ge sind ge­plant. Es bestand bzw. besteht durch den Brandvorfall am 20. August 2023 keinerlei Gefahr für Mensch und Um­welt. Alle Mess­er­gebnisse sind negativ.

Die gesamte Presseaussendung finden Sie hier.



Informationen zum Brandereignis am 20.8. finden Sie hier:

Presseaussendung Brandvorfall
Presseaussendung Update Brandvorfall 24.08.2023
Presseaussendung Update Brandvorfall 08.09.2023


So funktioniert der Stoffkreislauf von Batterien

Der Wert­stoff­­kreislauf beginnt damit, dass die Batterien in passenden Behältern gesammelt und anschließend sortiert werden, um die verschiedene Batterie­typen fachgerecht voneinander zu trennen. An­schließend werden sie zerlegt, um wert­volle Materialien wie Nickel, Kobalt, Kupfer und andere Metalle zurück­­zu­gewinnen.

Diese Materialien werden dann gereinigt und auf­bereitet, um als Sekundär­­roh­stoffe in der Produktion von neuen Batterien oder anderen Produkten wieder­verwendet zu werden. Der Prozess des Batterie­­recyclings reduziert nicht nur die Notwendigkeit, Primär­­roh­stoffe zu gewinnen, sondern minimiert auch die Menge an Abfall, die auf Deponien landet und so die Um­welt belastet.

Eine ge­lebte Kreis­lauf­­wirtschaft bei Batterien schont wert­volle Ressourcen, ver­ringert schädliche Klima­­gase und reduziert die Umwelt­­be­lastung.


Notifizierungspflicht in der Abfallwirtschaft

Spezielle Regeln gelten für die grenz­über­schreitende Abfall­verbringung. Diese wurden vor allem ein­geführt, um den illegalen Müll­export in Entwicklungs­länder zu unter­binden. Für alle EU-Staaten wird dies durch die Ver­ordnung 1013/2006/EG geregelt. Nach dieser Ver­ordnung sind grenz­über­schreitende Abfall­ver­bringungen nur dann zulässig, wenn vorher die zuständigen Be­hörden des Export- und des Import­­staats schriftlich zugestimmt haben. Je nachdem, um welchen Ab­­fall es sich handelt und welches Ent­sorgungs­­­verfahren vor­gesehen ist, sind unter­schiedliche An­­forderungen zu er­füllen:

  • Nicht gefährliche Ab­fälle der sogenannten „Grünen Liste“ unter­liegen inner­halb der EU den all­gemeinen Informations­pflichten des Art. 18 VVA.
  • Notifizierungs­pflichtige Ab­fälle unter­liegen der schriftlichen Notifizierung und Zu­stimmung gem. Art. 4 VVA u. A.

Unsere Expert:innen unter­stützen Sie gerne bei der Be­antragung der not­wendigen Ge­nehmigungen.


Gesetzgebung

Die Abfall- und Recycling­wirtschaft unter­liegt strengen gesetzlichen Regeln. Für Sauber­macher stellt das kein Problem dar, sind wir doch als Ent­sorgungs­fach­betrieb zertifiziert und er­füllen auch die Qualitäts­standards nach ISO 9001 und ISO 14001. Gerne stehen wir Ihnen für sämtliche Fragen zu den gesetz­lichen Be­stimmungen und darüber hinaus gerne zur Ver­fügung.

Einen Überblick über die aktuellen Gesetze zum Recycling von Batterien und Akkus finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html

Eine Aufstellung der Zertifikate und Nachweise finden Sie hier:
Nachweise und Zertifikate

Die Information für die Öffentlichkeit gemäß § 8a der Störfallverordnung für unseren Standort Offenbach finden Sie hier:
Information § 8a der Störfall­verordnung (Standort Offenbach)

Ihre Anfrage


  • Kontakt

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht via Kontaktformular.

    Telefon+49 (0) 69 86 78 73 00

    ÖffnungszeitenMontag – Freitag
    von 08:00 – 16:45 Uhr