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Wissenswertes
Saubermacher Recycling wieder in Betrieb
Spezielle Sicherheitscontainer mit Aerosollöschsystemen sowie engmaschige Kontrollen mit Wärmebildkameras am gesamten Gelände erhöhen ab sofort die Sicherheit am Batteriestandort. In Abstimmung mit den Behörden sortiert und verwertet das Unternehmen seit KW 46 wieder gemischte Haushalts- und Industriebatterien in Offenbach. Weitere Maßnahmen zur Brandvorsorge sind geplant. Es bestand bzw. besteht durch den Brandvorfall am 20. August 2023 keinerlei Gefahr für Mensch und Umwelt. Alle Messergebnisse sind negativ.
Die gesamte Presseaussendung finden Sie hier.
Informationen zum Brandereignis am 20.8. finden Sie hier:
Presseaussendung BrandvorfallPresseaussendung Update Brandvorfall 24.08.2023
Presseaussendung Update Brandvorfall 08.09.2023
So funktioniert der Stoffkreislauf von Batterien
Der Wertstoffkreislauf beginnt damit, dass die Batterien in passenden Behältern gesammelt und anschließend sortiert werden, um die verschiedene Batterietypen fachgerecht voneinander zu trennen. Anschließend werden sie zerlegt, um wertvolle Materialien wie Nickel, Kobalt, Kupfer und andere Metalle zurückzugewinnen.
Diese Materialien werden dann gereinigt und aufbereitet, um als Sekundärrohstoffe in der Produktion von neuen Batterien oder anderen Produkten wiederverwendet zu werden. Der Prozess des Batterierecyclings reduziert nicht nur die Notwendigkeit, Primärrohstoffe zu gewinnen, sondern minimiert auch die Menge an Abfall, die auf Deponien landet und so die Umwelt belastet.
Eine gelebte Kreislaufwirtschaft bei Batterien schont wertvolle Ressourcen, verringert schädliche Klimagase und reduziert die Umweltbelastung.
Notifizierungspflicht in der Abfallwirtschaft
Spezielle Regeln gelten für die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Diese wurden vor allem eingeführt, um den illegalen Müllexport in Entwicklungsländer zu unterbinden. Für alle EU-Staaten wird dies durch die Verordnung 1013/2006/EG geregelt. Nach dieser Verordnung sind grenzüberschreitende Abfallverbringungen nur dann zulässig, wenn vorher die zuständigen Behörden des Export- und des Importstaats schriftlich zugestimmt haben. Je nachdem, um welchen Abfall es sich handelt und welches Entsorgungsverfahren vorgesehen ist, sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen:
- Nicht gefährliche Abfälle der sogenannten „Grünen Liste“ unterliegen innerhalb der EU den allgemeinen Informationspflichten des Art. 18 VVA.
- Notifizierungspflichtige Abfälle unterliegen der schriftlichen Notifizierung und Zustimmung gem. Art. 4 VVA u. A.
Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der notwendigen Genehmigungen.
Gesetzgebung
Die Abfall- und Recyclingwirtschaft unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Für Saubermacher stellt das kein Problem dar, sind wir doch als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert und erfüllen auch die Qualitätsstandards nach ISO 9001 und ISO 14001. Gerne stehen wir Ihnen für sämtliche Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen und darüber hinaus gerne zur Verfügung.
Einen Überblick über die aktuellen Gesetze zum Recycling von Batterien und Akkus finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html
Eine Aufstellung der Zertifikate und Nachweise finden Sie hier:
Nachweise und Zertifikate
Information § 8a der Störfallverordnung (Standort Offenbach)
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