Für neue Maßstäbe im Klima­schutz

Ihr innovativer Partner für maximale Recyclingeffizienz & Ressourcenschonung.

Wissenswertes

So funktioniert der Stoffkreislauf von Batterien

Der Wert­stoff­­kreislauf beginnt damit, dass die Batterien in passenden Behältern gesammelt und anschließend sortiert werden, um die verschiedene Batterie­typen fachgerecht voneinander zu trennen. An­schließend werden sie zerlegt, um wert­volle Materialien wie Nickel, Kobalt, Kupfer und andere Metalle zurück­­zu­gewinnen.

Diese Materialien werden dann gereinigt und auf­bereitet, um als Sekundär­­roh­stoffe in der Produktion von neuen Batterien oder anderen Produkten wieder­verwendet zu werden. Der Prozess des Batterie­­recyclings reduziert nicht nur die Notwendigkeit, Primär­­roh­stoffe zu gewinnen, sondern minimiert auch die Menge an Abfall, die auf Deponien landet und so die Um­welt belastet.

Eine ge­lebte Kreis­lauf­­wirtschaft bei Batterien schont wert­volle Ressourcen, ver­ringert schädliche Klima­­gase und reduziert die Umwelt­­be­lastung.


Notifizierungspflicht in der Abfallwirtschaft

Spezielle Regeln gelten für die grenz­über­schreitende Abfall­verbringung. Diese wurden vor allem ein­geführt, um den illegalen Müll­export in Entwicklungs­länder zu unter­binden. Für alle EU-Staaten wird dies durch die Ver­ordnung 1013/2006/EG geregelt. Nach dieser Ver­ordnung sind grenz­über­schreitende Abfall­ver­bringungen nur dann zulässig, wenn vorher die zuständigen Be­hörden des Export- und des Import­­staats schriftlich zugestimmt haben. Je nachdem, um welchen Ab­­fall es sich handelt und welches Ent­sorgungs­­­verfahren vor­gesehen ist, sind unter­schiedliche An­­forderungen zu er­füllen:

  • Nicht gefährliche Ab­fälle der sogenannten „Grünen Liste“ unter­liegen inner­halb der EU den all­gemeinen Informations­pflichten des Art. 18 VVA.
  • Notifizierungs­pflichtige Ab­fälle unter­liegen der schriftlichen Notifizierung und Zu­stimmung gem. Art. 4 VVA u. A.

Unsere Expert:innen unter­stützen Sie gerne bei der Be­antragung der not­wendigen Ge­nehmigungen.


Gesetzgebung

Die Abfall- und Recycling­wirtschaft unter­liegt strengen gesetzlichen Regeln. Für Sauber­macher stellt das kein Problem dar, sind wir doch als Ent­sorgungs­fach­betrieb zertifiziert und er­füllen auch die Qualitäts­standards nach ISO 9001 und ISO 14001. Gerne stehen wir Ihnen für sämtliche Fragen zu den gesetz­lichen Be­stimmungen und darüber hinaus gerne zur Ver­fügung.

Einen Überblick über die aktuellen Gesetze zum Recycling von Batterien und Akkus finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html

Eine Aufstellung der Zertifikate und Nachweise finden Sie hier:
Nachweise und Zertifikate

Die Information für die Öffentlichkeit gemäß § 8a der Störfallverordnung für unseren Standort Offenbach finden Sie hier:
Information § 8a der Störfall­verordnung (Standort Offenbach)



Saubermacher Recycling Sicherheitsmaßnahmen

Spezielle Sicherheitscontainer mit Aerosollöschsystemen sowie engmaschige Kontrollen mit Wärmebildkameras am gesamten Gelände erhöhen ab sofort die Sicherheit am Batteriestandort. In Abstimmung mit den Behörden sortiert und verwertet das Unternehmen gemischte Haushalts- und Industriebatterien in Offenbach.

Die gesamte Presseaussendung finden Sie hier.


Ihre Anfrage

    Ich nehme die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

  • Kontakt

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht via Kontaktformular.

    Telefon+49 (0) 69 86 78 73 00

    ÖffnungszeitenMontag – Freitag
    von 08:00 – 16:45 Uhr